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Behindertengerechte Autos
Mobilität ist laut UN-Behindertenrechtskonvention ein Menschenrecht. Selbst fahren zu können dient der Flexibilität, Freiheit und Unabhängigkeit.

Seit Jahren versuchen zahlreiche Autobauer mit technischen Lösungen, mehr Mobilität für Menschen mit Beeinträchtigung zu schaffen. Dazu gehören u.a. Fahrhilfen, Einstiegshilfen, digitale Fahr und Lenksysteme, Lift- und Rampensysteme, Rollstuhlverladehilfen und orthopädische Sitzsysteme etc.
Die Umrüstung der behindertengerechten Fahrzeuge ist von einem technischen Gutachten abhängig. Daraufhin werden die Autos nach den Bedürfnissen und Einschränkungen von Menschen mit Beeinträchtigung eingerichtet. Der Fahrzeugumbau verbessert dabei Ihre Mobilität und ermöglicht Ihnen somit mehr Funktionalität, Lebensqualität und Sicherheit.
Mobilitätsberatung
Die individuelle Beratung über behindertengerechte Autos ist ein wichtiger Bestandteil, um das nötige Wissen über die zuständigen Kostenträger, eine mögliche Kostenübernahme sowie die Auswahl des Fahrzeuges und Umrüstungsmöglichkeiten zu erlangen. Eine Vielzahl von Beratungsstellen bieten Menschen mit Beeinträchtigung die notwendigen Informationen zum Thema Mobilität.
Kostenübernahme behindertengerechter Autos
Die Kostenübernahme für eine Fahrzeugumrüstung in ein behindertengerechtes Auto kann bei dem jeweils zuständigen Rehabilitationsträger beantragt werden. Mit dem Bundesteilhabegesetz 2018 können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten des Umbaus oder des Kaufs eines behindertengerechten Autos übernommen werden. Der § 83 Neuntes Gesetzbuch umfasst die Leistungen zur Mobilität.