Laut Straßenverkehrsordnung hat jeder Bürger in Deutschland ein Recht auf eine Fahrerlaubnis. Auch Menschen mit Beeinträchtigung können grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen einen Führerschein erwerben, ein Kraftfahrzeug führen und am Straßenverkehr teilnehmen.
Fahrerlaubnisstelle
Die zuständige Führerscheinstelle prüft im Einzelfall, ob ein medizinisches und ein technisches Gutachten sowie eine Fahrprobe notwendig sind.
Gutachten
Für eine Art Eignungsprüfung der Verkehrstüchtigkeit können folgende Gutachten je nach Schwere und Art der Behinderung verlangt werden:
Bei medizinischen Gutachten kann ein Facharzt mit der entsprechenden Qualifikation die Untersuchung durchführen. Im Sonderfall, z.B. bei Einschränkungen des Gehirns, wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten angefordert um das Leistungsvermögen der Antragsteller zu testen. Dazu gehören u.a. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsfähigkeit und Reaktionsvermögen.
Bei technischen Gutachten untersucht man, welche Veränderungen und Anpassungen am Kraftfahrzeug obligatorisch sind um diese trotz Beeinträchtigung sicher führen zu können. Dieses wird vom amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV oder der Dekra erstellt.
Kostenübernahme für Gutachten beantragen
Wenn die Voraussetzungen für die Leistungen nach §3 der KfzHV erfüllt sind, werden die Gutachtenkosten von den Kostenträgern unterschiedlich übernommen. Ein Antrag auf Kostenübernahme für ein Gutachten muss vor Beauftragung des Gutachtens erfolgen. Mehr Informationen zu diesem Thema bekommen Sie von Ihrem zuständigen Kostenträger. Sobald die Kostenübernahme geklärt ist, kann eine Anmeldung bei einer entsprechenden Fahrschule erfolgen. Mit dieser Anmeldung kann daraufhin der Antrag auf die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Fahrschule finden
Es gibt eine Vielzahl von Fahrschulen, die auf die Ausbildung und Führerscheinvergabe für Menschen mit Beeinträchtigung spezialisiert sind. Es ist wichtig, eine passende Fahrschule aufzusuchen, welche die geeigneten Fahrzeuge besitzt. Eine Auflistung der Fahrschulen in Deutschland bietet diese Seite der Bundesvereinigung der Fahrlehrer-Verbände.
Fahrausbildung
Menschen mit Beeinträchtigung müssen im Rahmen ihrer Führerschein-Ausbildung mindestens 14 Theoriestunden sowie 12 Sonderfahrten absolvieren und bei Bedarf zusätzliche Übungsstunden belegen. Sobald die Antragsteller die genannten Prüfungen bestanden haben, werden die
Auflagen vom technischen Gutachten im Führerschein in Kennziffern verschlüsselt eingetragen.
Ratgeber: Führerschein mit Behinderung
Das E-Book zum Thema “Führerschein mit Behinderung“ bietet Menschen mit Beeinträchtigung wichtige Informationen rund um die Themen Weg zum Führerschein, Fahrschulen, einzelne Behinderungen und Krankheiten, Fahrzeugkauf sowie seine Besonderheiten und die Finanzierung der Umrüstung des Fahrzeugs. Dies kann bei AutoScout24.de kostenfrei heruntergeladen werden.
Fazit
Ein Führerschein und ein passendes Kraftfahrzeug ermöglichen Menschen mit Beeinträchtigung mehr Flexibilität und Mobilität.
Informative Links zum Thema
Bundesvereinigung der Fahrlehrer-Verbände