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Inklusion im Beruf
Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention sollen Menschen mit Beeinträchtigung die gleichen Chancen bei der Arbeitsaufnahme und im Berufseinstieg bekommen.
Eine Vielzahl deutscher Träger, u.a. Träger der Sozialhilfe, Bundesagentur für Arbeit und Berufsgenossenschaften, bieten für Betroffene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Diese Teilhabeleistungen sind jeweils von Art oder Schwere der Behinderung abhängig. Zudem können Arbeitgeber Möglichkeiten zum Berufseinstieg und Hilfsmitteln auf dem Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, damit sich mehr Menschen mit Behinderung am Erwerbsleben beteiligen können.
Hürden für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt
Menschen mit Beeinträchtigung erleben auf dem Arbeitsmarkt zahlreiche Hemmnisse, die ihnen den Zugang zu einer Arbeit erschwert. Dies fängt bereits beim Bewerbungsverfahren an und endet bei den Vorstellungsgesprächen bzw. bei dem ersten Kontakt zwischen den Bewerbern und den Arbeitgebern. In der Regel werden in privaten Konzernen Menschen ohne Behinderung eingestellt. Im Gegensatz dazu werden Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst bevorzugt. Institutionelle Hemmnisse, Strukturelle Hemmnisse und Sozialpsychologische Hemmnisse zählen zu den wichtigsten Barrieren im Arbeitsleben dieser Menschen.
Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen können von mehreren Trägern gewährleistet werden. Die Zuständigkeit und der Grad der Behinderung sind wichtige Bestandteile, um diese Unterstützungsinstrumente zu bekommen. Diese könnten u.a. Mobilitätshilfen Trainingsmaßnahmen, Integrationsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse, Kraftfahrzeughilfen, Rehabilitationen und Arbeitshilfen sein. Ein weiteres Hilfsmittel ist der Schwerbehindertenausweis. Dieser wird bei dem zuständigen Versorgungsamt beantragt und kann somit nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Dazu zählen Behinderungen mit dem Grad von 50 Prozent oder mehr sowie Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland. Mittlerweile gibt es auch Beratungsstellen, die den Betroffenen bei der Teilhabe am Arbeitsleben mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Anschließend berät das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Nummer 030221911006 rund um das Thema Behinderung. Die Beratungszeiten finden von Mo-Do, 8-20 Uhr statt.
Inklusiver Arbeitsmarkt
Inklusive Strukturen, Institutionen, Konzepte und Denkweisen sind wichtige Bausteine für die Entwicklung des inklusiven Arbeitsmarkts. Menschen mit Beeinträchtigung verfügen über reichlich Qualifikationen, dennoch benötigen sie Unterstützungsangebote, um im Beruf Fuß zu fassen.
Verschiedene Träger bieten Menschen mit Beeinträchtigung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Träger können u.a. Bundesagentur für Arbeit, Träger der Sozialhilfe und Träger der öffentlichen Jugendhilfe etc. sein. Die Teilhabeleistungen sind von Grad und Art der Beeinträchtigung sowie vom individuellen Einzelfall abhängig.