Der Begriff der Legasthenie (Lese- und Rechtschreibstörung) bezeichnet eine Störung im Erlernen der Schriftsprache, die nicht durch eine allgemeine Beeinträchtigung der geistigen Entwicklungs-, Milieu- oder Unterrichtsbedingungen erklärt werden kann. Legasthenie ist das Ergebnis von Teilleistungsschwächen der Wahrnehmung, Motorik und/oder der Sensorik. Man spricht hier von Entwicklungsstörungen von Teilfunktionen des zentralen Nervensystems. Sie ist als schulische Entwicklungsstörung anerkannt und eine medizinische Diagnose.
Formen von Legasthenie
Lesestörungen: Eine Form, bei der die Lesestörung stark im Vordergrund steht.
Rechtschreibstörungen: Eine Form, bei der die Betroffenen unter verschiedenen Rechtschreibstörungen leiden.
Ursachen für Legasthenie
Eine vollständige Erklärung für die Ursache einer Legasthenie ist noch nicht bekannt. Forscher vermuten, dass diese Störung zu 60% durch genetische Faktoren entstehen kann.
Merkmale von Legasthenie
Hauptmerkmale einer Lese- und Rechtsschreibstörung sind:
Gestörte Lesefähigkeiten |
Gestörte Rechtschreibfähigkeiten |
Weitere Merkmale |
U.a. etc. |
U.a. etc. |
U.a. etc. |
Diagnostik
Prinzipiell ist der Kinder- und Jugendpsychiater für die Legasthenie-Diagnostik zuständig. Anhand eines normierten Lese- und Rechtschreibtestes sowie einen Intelligenztestes kann festgestellt werden, ob das Kinder unter Lese- und Schreibstörungen leidet.
Behandlungsmöglichkeiten/ Therapiemöglichkeiten
Es gibt viele Förderprogramme, um die Lese- und Schreibstörungen therapeutisch zu behandeln. Dazu gehören u.a. Lese- & Rechtschreibtraining, Vermittlung der Lese- & Rechtschreibregeln, Verbesserung der Wahrnehmung sowie die Verwendung spezieller Softwareübungsprogramme. Ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser Therapie ist die Eltern- und Schularbeit. Zum einen bieten die Eltern ihren Kindern Hilfestellungen bei den angeforderten Schulaufgaben, zum anderen stellt die Schule den Betroffenen Fördermaßnahmen zur Verfügung. In der Regel können Eltern einen Therapieplatz beantragen, indem sie mit dem zuständigen Jugendamt in Kontakt treten und einen Antrag auf Förderung stellen.