Ambulantes Wohnen

Menschen sehen sich aufgrund von seelischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen mit verschiedenen Barrieren konfrontiert und können ihr Leben häufig nicht selbstständig führen. Sie wollen aber meist trotzdem eigenständig bleiben und in ihrer eigenen Wohnung leben. Wir von INKLUVIVA unterstützen diese Haltung für ein selbstbestimmtes und damit auch selbstbewusst geführtes Leben und legen deshalb besonders Augenmerk auf das Konzept des ambulant betreuten Wohnens.

Die Beseitigung der „einstellungsbedingten“ (Vorstellungen über Menschen mit einer Beeinträchtigung) und „umweltbedingten“ Barrieren (bauliche und sonstige Barrieren, wie z. B. Treppen) ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu realisieren. Diese Barrieren tragen dazu bei, dass beeinträchtigte Menschen bisher nicht immer gleichberechtigt und umfassend an ihrer Umwelt teilhaben können. Hier unterstützt das ambulant betreute Wohnen beeinträchtigte Menschen z. B. bei der Selbstversorgung, bei der Teilnahme an Veranstaltungen, bei der Aufnahme von Kontakten und in der Kommunikation sowie bei hauswirtschaftlichen Aufgaben. Die Mitarbeiter im ambulanten Wohnen helfen in individuellen Lebenssituation und begleiten überall dort, wo Beistand und Unterstützung gewünscht ist.

Das Ziel des ambulant betreuten Wohnens ist es, dem Klienten eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen sowie die soziale Eingliederung und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu schaffen.

Insbesondere kümmert sich ambulantes Wohnen um:

  • Stabilisierung und Weiterentwicklung von lebenspraktischen Fähigkeiten/Fertigkeiten
  • Selbständige Lebensführung und weitestgehende Unabhängigkeit von Betreuung
  • Hinführung zu einer angemessenen Tagesstruktur, Ausbildung oder Erwerbsfähigkeit sowie Freizeitgestaltung
  • Stabilisierung der physischen und psychischen Gesundheit
  • Erhaltung bzw. Verbesserung von Mobilität und Orientierung
  • Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen
  • Bewältigung von behinderungs-, alters- und krankheitsbedingten Abbauprozessen
  • Aufrechterhaltung und Verbesserung der Partizipation am Leben im sozialen Umfeld

Das ambulant betreute Wohnen wird so gestaltet, dass bei Beendigung unserer Hilfen die beeinträchtigte Person in der Wohnung verbleiben kann.

Unsere Mitarbeiter leisten im Einzelnen vor allem folgende Hilfestellungen:

  • Sicherung der finanziellen Existenz / Planung der Schuldenregulierung
  • Behörden- und Ämterangelegenheiten
  • Gesundheitsbezogene Angelegenheiten
  • Klärung juristischer und sozialrechtlicher Angelegenheiten
  • Aufbau einer Tagesstruktur / Förderung einer aktiven Freizeitgestaltung
  • Organisation des Haushaltes
  • Planung der Ausbildung
  • Arbeits- und Wohnungssuche

Ambulantes Wohnen ist für einen Menschen mit Beeinträchtigung in der Regel ab dem 18. Lebensjahr möglich, im Einzelfall auch früher. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Fragen.

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