Recht auf Inklusion

Gesellschaftliche Teilhabe ist ein in der UN-Konvention festgeschriebenes Menschenrecht, das ohne Einschränkung auch für Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung gilt. Zentraler Leitgedanke ist das Prinzip der Inklusion, wonach Menschen mit Behinderungen von Anfang an und in allen Lebensbereichen an der Gesellschaft teilhaben sollen. Angefangen bei Arbeit und Bildung, über Gesundheit und Pflege, persönliche Mobilität und bis hin zur politischen Teilhabe. 

Inklusion heißt, dass Menschen mit Beeinträchtigung ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen, sondern dass die Gesellschaft Strukturen schafft, die jedem Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – ermöglichen, von Anfang an ein Teil der Gesellschaft zu sein.

Die zentrale Idee dabei ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam selbstbestimmt leben. Ob beim Einkaufen, am Arbeitsplatz, in der Schule, auf Veranstaltungen, in Vereinen oder im Kreis der Familie: Jeder wird von der Gesellschaft so akzeptiert, wie er ist, und kann ein Leben ohne Barrieren führen.

Besonderes Augenmerk für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Beeinträchtigung liegt im Rahmen von Inklusion auf dem Recht zu lebenslanger Bildung und Weiterbildung. Um dieses Recht umzusetzen, darf niemand aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen, unentgeltlichen Bildungssystem, vom Zugang zur Hochschulbildung, sowie zur Berufs- und Erwachsenenbildung ausgeschlossen werden. Es muss sichergestellt werden, dass dem Einzelnen individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen geboten werden – etwa in Form alternativer Kommunikationsmethoden, durch die spezielle Schulung von Lehr- und Fachkräften, die barrierefreie Umgestaltung von Schulgebäuden oder die Begleitung in Form eines Schulassistenten.

Um die Vorgaben der UN-Konvention umsetzen, hat das deutsche Bundeskabinett im Juni 2011 einen Nationalen Aktionsplan beschlossen, der die Maßnahmen der Bundesregierung für die nächsten zehn Jahre zusammenfasst und etwa 200 Einzelmaßnahmen aus allen Lebensbereichen umfasst. Inklusion in der Schule ist auch hier ein zentraler Punkt, der mehr und mehr an deutschen Bildungseinrichtungen Umsetzung findet.

Inklusion in der Schule ist auch hier ein zentraler Punkt, der mehr und mehr an deutschen Bildungseinrichtungen Umsetzung findet. Darüber hinaus sollen Menschen mit Beeinträchtigung auch nach Ihrem Ausbildungsweg ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Ein wichtiger Bereich ist hier ein Zuhause in dem man nicht auf familiäre Hilfe angewiesen ist, eine Möglichkeit der Umsetzung ist das ambulant betreute Wohnen.

Wenn Sie konkret noch mehr zum Punkt der Schulassistenz erfahren möchten, lesen Sie hier weiter.

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