Leben mit Beeinträchtigung

In der von vielen Ländern unterzeichneten UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Inklusion festgeschrieben, wodurch Menschen mit Beeinträchtigung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen werden soll. Dadurch möchten die Staaten die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen an der Gesellschaft sichern. Doch was genau heißt das?

Selbstbestimmt leben heißt, das eigene Leben zu gestalten, ohne in die Abhängigkeit von Anderen zu geraten. INKLUVIVA unterstützt deshalb Menschen mit Beeinträchtigung in ihrem Wunsch nach Selbstbestimmung und Gleichberechtigung.

Gleichberechtigung ist das genaue Gegenteil von Diskriminierung, denn niemand darf auf Grund seiner Herkunft, seiner Kultur, seiner Muttersprache, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung, seines Geschlechts oder Alters benachteiligt werden.

Dazu zählt auch der diskriminierungsfreie Zugang zum allgemeinen Bildungssystem. Ziel ist, dass Kinder und Jugendliche möglichst unter gleichen Voraussetzungen aufwachsen und lernen können. Von der Kindertageseinrichtung über die Schule bis zu Ausbildung und Studium.

Menschen mit Beeinträchtigung benötigen zwar stellenweise mehr Unterstützung im Alltag, sind aber ebenso eine große Bereicherung für die Gesellschaft. Ob für sich selbst oder das Leben mit Anderen gilt deshalb immer die Devise, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Denn Menschen, die mehr Entscheidungsfreiheit und Verantwortungsgefühl für ihr Leben haben, können ihre Persönlichkeit besser einbringen und Ihre Lebensqualität erheblich steigern.

Nach der Schulbildung gilt auch im späteren Arbeitsleben Gleichberechtigung als Basis für persönlichen Erfolg. Gerade für Menschen mit Beeinträchtigung verspricht die Teilhabe am Arbeitsleben einen gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft und soziale Anerkennung.

Ob Ihr Kind förderungsberechtig ist und Sie somit einen Antrag auf Schulassistenz stellen können erfahren Sie in unserem Antragsberiech oder bei Ihrem zuständigen Sozial- oder Jugendamt. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen, Beantragung und Ablauf der Begleitung unter dem Punkt "Schulassistenz".

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