Schulassistenz

- mit juristischen Rahmenbedingungen und Zuständigkeit Jugendamt, Sozialamt

Das Recht auf Bildung und persönliche Entwicklung ist die Grundlage für eine chancengerechte Gesellschaft. Dazu gehört vor allem das Recht auf gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung. Das beginnt bereits in der Kindertageseinrichtung und setzt sich an Schule, Ausbildungsort und Hochschule fort. Wer von klein auf miteinander spielt und voneinander lernt, wird auch später eine Gemeinschaft bilden, die sich mit Toleranz und Respekt begegnet. Schulassistenz als eine mögliche Form der Betreuung bietet dafür beste Voraussetzungen.

Kinder mit Behinderung sollten durch Inklusion die Möglichkeit haben, eine reguläre Schule zu besuchen, somit am „normalen“ Bildungssystem teilzuhaben und sich auch mit Kindern ohne Behinderung auseinanderzusetzen. Inklusive Schulen sind eine bedeutende Möglichkeit, um diskriminierende Haltungen zu vermeiden und individuelle Bildungschancen zu ermöglichen, unter Anderem durch den Einsatz von Schulbegleitern.

Die Schulassistenz hat das Ziel, Kinder mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen in die Gesellschaft einzugliedern und sie zur Teilnahme am schulischen Leben zu befähigen. Die sogenannten Schulbegleitung ist dabei eine Person, die das Kind in der Schule und im Unterricht begleitet und ihm hilft, sich dort zurecht zu finden.

Die Aufgaben, die eine Schulassistenz übernehmen kann, sind vielfältig:

  • Die Begleitung auf dem Schulweg
  • Die Begleitung bei Aktivitäten im Schulalltag (in der Schule selbst und auch auf Klassenfahrten/Ausflügen)
  • Die Unterstützung im Unterricht (päd. Aufgaben außerhalb der Kompetenz des Lehrers)
  • Die Assistenz bei der Fortbewegung und beim Toilettengang
  • Die Unterstützung bei der Benutzung von Hilfsmitteln, beim Essen oder bei der Kommunikation mit Anderen

Ob Ihr Kind förderungsberechtigt ist und Sie somit einen Antrag auf Schulassistenz stellen können, erfahren Sie in unserem Antragsbereich oder bei Ihrem zuständigen Sozial- oder Jugendamt.

Kontakt

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